O-TAX Onken & Ott –
Ihr Steuerberater in Fürth

Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Website gefunden haben, sei es durch eine Empfehlung unserer bestehenden Mandanten oder durch persönlichen Kontakt. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf den folgenden Seiten einen ersten Eindruck von unserer Kanzlei zu verschaffen. 

Zum Jahresbeginn 2018 firmierte die seit Jahrzehnten in Fürth ansässige Steuerkanzlei Rudolf Onken im Zuge eines Generationenwechsels zur O-TAX Onken & Ott Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG um.  Der Name „O-TAX“ setzt sich zusammen aus den Anfangsbuchstaben O der beiden Steuerberater Onken und Ott sowie der englischen Übersetzung „Tax“ für Steuer. 

Während der Seniorpartner Herr Rudolf Onken sich inzwischen weitestgehend aus dem aktiven Beratungsgeschäft zurückgezogen hat, setzt die Kanzlei den Schwerpunkt insbesondere auf die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie eine umfassende Beratung, auch über die Grenzen der klassischen Steuerberatung hinaus. 

 

Daniel Ott

Steuerberater, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsjurist (LL.M.), Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Bereits seit jungen Jahren macht es mir Spaß, mit knappen Ressourcen ein optimales Ergebnis zu erzielen. Schon oft bin ich dabei am Ende des Weges zu Resultaten gelangt, die im Vorfeld niemand für möglich gehalten hätte. Dabei habe ich Freude daran, für meine Mandanten Problemstellungen zu analysieren, klare Strategien zu entwickeln, kreative Lösungen zu finden und auf den Weg zum Ziel auftauchende Hindernisse zu überwinden.

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Label DATEV SmartExpert

Leistungen

  • Finanzbuchhaltung

    Basisleistungen, FiBu in Bilanzqualität, Controlling und Unternehmensplanung, Branchenvergleich und Best Practice, Liquiditätsplanung und -optimierung, Forderungsmanagement und Mahnwesen, Kostenrechnung

  • Lohnbuchhaltung

    Basisleistungen, Spezialisierte Lohnabrechnungen, Entgeltoptimierung, Reisekostenabrechnung, Personalkostenplanung und -controlling

  • Jahresabschluss und betriebliche Steuern

    Basisleistungen, Spezielle Jahresabschlüsse, Jahresabschlussanalyse und Branchenvergleich, Ratingoptimierung, Unternehmensplanung, Steuerplanung und -optimierung, Umstrukturierungen und, Auslandssachverhalte

  • Private Steuern und Finanzen

    Basisleistungen, Private Vermögens- und Risikoberatung, Nachfolgeberatung, Selbstanzeige, Treuhandtätigkeit

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Gründung, Wachstum, Konsolidierung, Krise, Verkauf und Übergabe

  • Beratung für (Zahn-)Ärzte und Apotheken

    Praxisübernahme/-übergabe, Praxiskooperation und -fusion, Vergütungsoptimierung, Beratung von Apotheken

Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

  • 15.5.2026 Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031

    Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB and IESBA Strategies for 2028-2031) Stellung genommen.

  • 15.5.2026 Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet

    Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 820/24 G,F).

  • 15.5.2026 Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG

    Die Teilnahme eines Diplom Finanzwirts an dem Förderprogramm „Jura“ der Finanzverwaltung NRW stellt eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache in der bereits aufgenommenen Berufstätigkeit als Finanzbeamter dar. Das Studium der Rechtswissenschaften tritt gegenüber dieser Erwerbstätigkeit in den Hintergrund. Die Erwerbstätigkeit ist aber unschädlich i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, soweit die monatlich betrachtete regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit infolge von Freistellungen unter 20 Stunden sinkt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 2927/25 Kg).

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Kontakt / Öffnungszeiten

So können Sie uns erreichen:

O-TAX Onken & Ott Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Heiligenstraße 33
90762 Fürth

Tel.: 0911 / 74 08 88
E-Mail: info@o-tax.de

Wann wir für Sie da sind:

Montag: 08:00 – 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr

 

Anfahrt

O-TAX Onken & Ott Steuerberatungsgesellschaft | Heiligenstraße 33 | 90762 Fürth