O-TAX Onken & Ott –
Ihr Steuerberater in Fürth

Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Website gefunden haben, sei es durch eine Empfehlung unserer bestehenden Mandanten oder durch persönlichen Kontakt. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf den folgenden Seiten einen ersten Eindruck von unserer Kanzlei zu verschaffen. 

Zum Jahresbeginn 2018 firmierte die seit Jahrzehnten in Fürth ansässige Steuerkanzlei Rudolf Onken im Zuge eines Generationenwechsels zur O-TAX Onken & Ott Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG um.  Der Name „O-TAX“ setzt sich zusammen aus den Anfangsbuchstaben O der beiden Steuerberater Onken und Ott sowie der englischen Übersetzung „Tax“ für Steuer. 

Während der Seniorpartner Herr Rudolf Onken sich inzwischen weitestgehend aus dem aktiven Beratungsgeschäft zurückgezogen hat, setzt die Kanzlei den Schwerpunkt insbesondere auf die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie eine umfassende Beratung, auch über die Grenzen der klassischen Steuerberatung hinaus. 

 

Daniel Ott

Steuerberater, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsjurist (LL.M.), Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Bereits seit jungen Jahren macht es mir Spaß, mit knappen Ressourcen ein optimales Ergebnis zu erzielen. Schon oft bin ich dabei am Ende des Weges zu Resultaten gelangt, die im Vorfeld niemand für möglich gehalten hätte. Dabei habe ich Freude daran, für meine Mandanten Problemstellungen zu analysieren, klare Strategien zu entwickeln, kreative Lösungen zu finden und auf den Weg zum Ziel auftauchende Hindernisse zu überwinden.

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Label DATEV SmartExpert

Leistungen

  • Finanzbuchhaltung

    Basisleistungen, FiBu in Bilanzqualität, Controlling und Unternehmensplanung, Branchenvergleich und Best Practice, Liquiditätsplanung und -optimierung, Forderungsmanagement und Mahnwesen, Kostenrechnung

  • Lohnbuchhaltung

    Basisleistungen, Spezialisierte Lohnabrechnungen, Entgeltoptimierung, Reisekostenabrechnung, Personalkostenplanung und -controlling

  • Jahresabschluss und betriebliche Steuern

    Basisleistungen, Spezielle Jahresabschlüsse, Jahresabschlussanalyse und Branchenvergleich, Ratingoptimierung, Unternehmensplanung, Steuerplanung und -optimierung, Umstrukturierungen und, Auslandssachverhalte

  • Private Steuern und Finanzen

    Basisleistungen, Private Vermögens- und Risikoberatung, Nachfolgeberatung, Selbstanzeige, Treuhandtätigkeit

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Gründung, Wachstum, Konsolidierung, Krise, Verkauf und Übergabe

  • Beratung für (Zahn-)Ärzte und Apotheken

    Praxisübernahme/-übergabe, Praxiskooperation und -fusion, Vergütungsoptimierung, Beratung von Apotheken

Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

  • 12.6.2026 Länder äußern sich zum geplanten Nachfolger des Heizungsgesetzes

    Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 eine Stellungnahme zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz, dem Nachfolger des sog. Heizungsgesetzes, verabschiedet. In dieser unterbreitet er einige Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Diese kann sich nun dazu äußern. Dann entscheidet der Bundestag.

  • 12.6.2026 Grünes Licht im zweiten Anlauf: Länder stimmen Änderungen im Steuerberatungsrecht zu

    Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 den Änderungen am Steuerberatungsgesetz zugestimmt, die der Bundestag erst am Vorabend beschlossen hatte. Nachdem ein inhaltlich größtenteils identisches Gesetz im Plenum am 8. Mai 2026 nicht die Zustimmung der Länder erhalten hatte, brachten die Regierungsfraktionen im Bundestag es erneut auf den Weg - dieses Mal allerdings ohne die umstrittene Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die im Mai noch Teil des Gesetzes war.

  • 12.6.2026 Adventskalender mit Erotik-Artikeln: Kein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Materialbeschreibung

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass beim Verkauf von Adventskalendern mit Erotik-Artikeln kein Unterlassungsanspruch besteht, wenn Angaben zum Material im Inneren von mit Silikon ummantelten Liebeskugeln oder Vibratoren fehlen, weil bei bestimmungsgemäßer Verwendung kein relevantes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko erkennbar ist (Az. 8 O 91/24).

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So können Sie uns erreichen:

O-TAX Onken & Ott Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Heiligenstraße 33
90762 Fürth

Tel.: 0911 / 74 08 88
E-Mail: info@o-tax.de

Wann wir für Sie da sind:

Montag: 08:00 – 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr

 

Anfahrt

O-TAX Onken & Ott Steuerberatungsgesellschaft | Heiligenstraße 33 | 90762 Fürth